Im Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll helfen, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland stärker zu verbreiten. Denn noch immer verzichtet fast jeder zweite Arbeitnehmer auf die Chance, eine Rente vom Chef zu bekommen.
In Zukunft will der Staat neue Wege in der bAV beschreiten. Wichtigste Neuerung auf diesem Weg ist das sogenannte „Sozialpartnermodell“. Das sind die Kernpunkte:
Ob und in welcher Weise das Sozialpartnermodell die Ziele tatsächlich erreichen wird, ist unter Fachleuten umstritten. Denn gerade kleinere und mittelständische Betriebe fallen häufig nicht unter einen Tarifvertrag. Ob sie sich in Zukunft tariflichen Regelungen unterwerfen werden, bleibt abzuwarten.
Nicht abwarten müssen Arbeitnehmer. Sie können schon heute etwas unternehmen für mehr Rente im Alter. Die bisherigen Modelle für die bAV bleiben erhalten. Sie bieten überdies Garantien und damit kalkulierbare Leistungen. Wer Teile seines Einkommens für eine bAV einsetzt („Entgeltumwandlung“), spart Steuern und meistens auch Beiträge zur Sozialversicherung. Erst die späteren Renten sind abgabenpflichtig. Also lieber heute als morgen sparen, zumal Arbeitgeber in Zukunft durch Entgeltumwandlung eingesparte Beiträge weitergeben müssen.
Weitere Argumente für die bAV: Der steuerbegünstigte Beitragsaufwand steigt, und die Riesterförderung wird ebenfalls verbessert. Ein Teil der bAV-Rente wird in Zukunft nicht mehr auf Grundsicherung angerechnet. Sie wollen mehr wissen? Dann setzen Sie auf unsere unabhängige Beratung.