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Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.  

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.

 Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des KrankenhausesNächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine PrivatklinikenJe nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmenFreie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im KrankenhausMehrbettzimmer, Versicherter zahlt SelbstbeteiligungEin- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbarEin- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder ArztDiensthabender ArztJe nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthaltenJe nach Tarif höhere Erstattung als in der GKVJe nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des ArztesBeschränkt auf KassenärzteFreie Arztwahl versicherbarFreie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener ÄrzteIm Wesentlichen Erstattung von VersichertenpauschalenJe nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbarJe nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. LebensjahrAbsicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglichAbsicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
PsychotherapieNach vorheriger Genehmigung durch GKVJe nach Tarif Erstattung bis zu 100 %Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungenBehandlung durch Heilpraktiker ist versicherbarBehandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene LeistungenJe nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete LeistungenJe nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz50 bis 65% der günstigsten RegelversorgungJe nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen ZahnersatzJe nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
ZahnarzthonorareNach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA)Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100%Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Vergleich und Angebot Krankenzusatzversicherung
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Unser GKV Kooperations-Partner mit vielen Vorteilen für Sie: BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

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Folgende Argumente sprechen für die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

  • laut Stiftung Warentest GKV Beitragsvergleich vom 01.03.2023 bundesweit günstigster Beitragssatz von derzeit 15,5 %
  • "250-Euro-Vorteil-Paket" (https://www.bkkgs.de/versicherte/mitgliedschaft/250-euro-vorteils-paket)
    für Kunden, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen:
    • Erstattung im Jahr bis zu 250 € jährlich
      zum Beispiel für
      • Privatrezept Pflanzliche Medikamente (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
      • zusätzliche Vorsorgemaßnahmen (z. B. im Gegenjahr zur gesetzlichen Hautkrebsvorsorge)
        –> einfach Privatrechnung einreichen.
      • Osteopathische Behandlung
        -> Erstattung 3x40 € (insgesamt 120 €/Jahr)
      • Kosten für (Reise-)Schutzimpfungen
        • Malaria (obwohl es eine Tabletten-Kur ist)
        • oder Pneumokokken (bei Kinder)
        • und viele mehrDie Leistungen können jedes Jahr neu gewählt werden
  • diverse kundenfreundliche Bonusprogramme (jeweils 1 von 3 Alternativen frei wählbar)
     
    • Bonusprogramm – Punkte sammeln (https://www.bkkgs.de/versicherte/bonusprogramm)
      • auch über die BKK-GS-APP (siehe nachstehend)
      • Vorsorge durchführen und Überweisung oder Gesundheitskonto wählen
        • Bei Gesundheitskonto wird Betrag verdoppelt
        • Einreichung von zusätzlichen Rechnungen, die mit Gesundheit zu tun haben (z. B. Rechnungen von Massage, Mitgliedsbeitrag Sportverein usw.)
    • Gesund-Bonus
      • Siehe Anlage
      • 4 von 5 Stempeln bei Arztpraxis holen
      • 100 € Erstattung – jedes Jahr
    • Rundum-Sorglos-Paket
      durch das für jede (mit)versicherte Person (auch familienversicherte Kinder) alljährlich Zuschüsse von bis zu 150 € für bestehende oder neu abgeschlossene Krankenzusatzversicherungen beantragt werden können.
      • Voraussetzungen
        • Kopie Impfpass
        • Bestätigung, dass Vorsorge durchgeführt wird
        • Bestätigung durch uns, dass eine KV-Zusatzversicherung mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 150 € besteht
          bei BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (z. B. als Scan) einreichen
  • BKK-GS-APP (https://www.bkkgs.de/versicherte/service/krankenkassen-app)
    • Nach Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK einmalig die Zugangsdaten anfordern
    • Nutzung der APP über das eigene Smartphone
    • Rechnungen z. B. für 250 € Vorteils Paket einreichen
    • bei Bedarf um Rückruf bitten
    • Auskunft am Telefon erhalten (Telefon-PIN ist ebenfalls in der App ersichtlich)
    • Formulare downloaden oder am Smartphone ausfüllen und zurücksenden
    • und vieles mehr
  • Bundesweit freie Krankenhauswahl
    Kostenübernahme für Aufenthalt und Verpflegung sowie die medizinisch notwendigen Leistungen in einem Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl (abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.

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