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Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.550 Euro (oder 66.600 Euro im Jahr / Stand 2023), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.

Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

Unser GKV Kooperations-Partner mit vielen Vorteilen für Sie: BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

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Folgende Argumente sprechen für die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

  • laut Stiftung Warentest GKV Beitragsvergleich vom 01.03.2023 bundesweit günstigster Beitragssatz von derzeit 15,5 %
  • "250-Euro-Vorteil-Paket" (https://www.bkkgs.de/versicherte/mitgliedschaft/250-euro-vorteils-paket)
    für Kunden, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen:
    • Erstattung im Jahr bis zu 250 € jährlich
      zum Beispiel für
      • Privatrezept Pflanzliche Medikamente (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
      • zusätzliche Vorsorgemaßnahmen (z. B. im Gegenjahr zur gesetzlichen Hautkrebsvorsorge)
        –> einfach Privatrechnung einreichen.
      • Osteopathische Behandlung
        -> Erstattung 3x40 € (insgesamt 120 €/Jahr)
      • Kosten für (Reise-)Schutzimpfungen
        • Malaria (obwohl es eine Tabletten-Kur ist)
        • oder Pneumokokken (bei Kinder)
        • und viele mehrDie Leistungen können jedes Jahr neu gewählt werden
  • diverse kundenfreundliche Bonusprogramme (jeweils 1 von 3 Alternativen frei wählbar)
     
    • Bonusprogramm – Punkte sammeln (https://www.bkkgs.de/versicherte/bonusprogramm)
      • auch über die BKK-GS-APP (siehe nachstehend)
      • Vorsorge durchführen und Überweisung oder Gesundheitskonto wählen
        • Bei Gesundheitskonto wird Betrag verdoppelt
        • Einreichung von zusätzlichen Rechnungen, die mit Gesundheit zu tun haben (z. B. Rechnungen von Massage, Mitgliedsbeitrag Sportverein usw.)
    • Gesund-Bonus
      • Siehe Anlage
      • 4 von 5 Stempeln bei Arztpraxis holen
      • 100 € Erstattung – jedes Jahr
    • Rundum-Sorglos-Paket
      durch das für jede (mit)versicherte Person (auch familienversicherte Kinder) alljährlich Zuschüsse von bis zu 150 € für bestehende oder neu abgeschlossene Krankenzusatzversicherungen beantragt werden können.
      • Voraussetzungen
        • Kopie Impfpass
        • Bestätigung, dass Vorsorge durchgeführt wird
        • Bestätigung durch uns, dass eine KV-Zusatzversicherung mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 150 € besteht
          bei BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (z. B. als Scan) einreichen
  • BKK-GS-APP (https://www.bkkgs.de/versicherte/service/krankenkassen-app)
    • Nach Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK einmalig die Zugangsdaten anfordern
    • Nutzung der APP über das eigene Smartphone
    • Rechnungen z. B. für 250 € Vorteils Paket einreichen
    • bei Bedarf um Rückruf bitten
    • Auskunft am Telefon erhalten (Telefon-PIN ist ebenfalls in der App ersichtlich)
    • Formulare downloaden oder am Smartphone ausfüllen und zurücksenden
    • und vieles mehr
  • Bundesweit freie Krankenhauswahl
    Kostenübernahme für Aufenthalt und Verpflegung sowie die medizinisch notwendigen Leistungen in einem Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl (abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.

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