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Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Jetzt Preisunterschiede nutzen

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2022 bei 5.550 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 66.600 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.950 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 706,28 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.

Unser GKV Kooperations-Partner mit vielen Vorteilen für Sie: BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

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Folgende Argumente sprechen für die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

  • laut Stiftung Warentest GKV Beitragsvergleich vom 01.03.2023 bundesweit günstigster Beitragssatz von derzeit 15,5 %
  • "250-Euro-Vorteil-Paket" (https://www.bkkgs.de/versicherte/mitgliedschaft/250-euro-vorteils-paket)
    für Kunden, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen:
    • Erstattung im Jahr bis zu 250 € jährlich
      zum Beispiel für
      • Privatrezept Pflanzliche Medikamente (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
      • zusätzliche Vorsorgemaßnahmen (z. B. im Gegenjahr zur gesetzlichen Hautkrebsvorsorge)
        –> einfach Privatrechnung einreichen.
      • Osteopathische Behandlung
        -> Erstattung 3x40 € (insgesamt 120 €/Jahr)
      • Kosten für (Reise-)Schutzimpfungen
        • Malaria (obwohl es eine Tabletten-Kur ist)
        • oder Pneumokokken (bei Kinder)
        • und viele mehrDie Leistungen können jedes Jahr neu gewählt werden
  • diverse kundenfreundliche Bonusprogramme (jeweils 1 von 3 Alternativen frei wählbar)
     
    • Bonusprogramm – Punkte sammeln (https://www.bkkgs.de/versicherte/bonusprogramm)
      • auch über die BKK-GS-APP (siehe nachstehend)
      • Vorsorge durchführen und Überweisung oder Gesundheitskonto wählen
        • Bei Gesundheitskonto wird Betrag verdoppelt
        • Einreichung von zusätzlichen Rechnungen, die mit Gesundheit zu tun haben (z. B. Rechnungen von Massage, Mitgliedsbeitrag Sportverein usw.)
    • Gesund-Bonus
      • Siehe Anlage
      • 4 von 5 Stempeln bei Arztpraxis holen
      • 100 € Erstattung – jedes Jahr
    • Rundum-Sorglos-Paket
      durch das für jede (mit)versicherte Person (auch familienversicherte Kinder) alljährlich Zuschüsse von bis zu 150 € für bestehende oder neu abgeschlossene Krankenzusatzversicherungen beantragt werden können.
      • Voraussetzungen
        • Kopie Impfpass
        • Bestätigung, dass Vorsorge durchgeführt wird
        • Bestätigung durch uns, dass eine KV-Zusatzversicherung mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 150 € besteht
          bei BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (z. B. als Scan) einreichen
  • BKK-GS-APP (https://www.bkkgs.de/versicherte/service/krankenkassen-app)
    • Nach Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK einmalig die Zugangsdaten anfordern
    • Nutzung der APP über das eigene Smartphone
    • Rechnungen z. B. für 250 € Vorteils Paket einreichen
    • bei Bedarf um Rückruf bitten
    • Auskunft am Telefon erhalten (Telefon-PIN ist ebenfalls in der App ersichtlich)
    • Formulare downloaden oder am Smartphone ausfüllen und zurücksenden
    • und vieles mehr
  • Bundesweit freie Krankenhauswahl
    Kostenübernahme für Aufenthalt und Verpflegung sowie die medizinisch notwendigen Leistungen in einem Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl (abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.

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